Allgemeines Ferienwohnungen ALPINA vermittelt und schließt die Mietverträge im Namen und für Rechnung der Vermieter ab.
Vertragsabschluß, Zahlungsbedingungen
Der Mietvertrag kommt in der Regel durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung des Mieters bzw. Vermittlers zustande.
Jeder Mieter erhält eine schriftliche Bestätigung durch den Vermittler mit der Aufforderung eine Anzahlung in Höhe von 25% binnen 10 Tagen zu leisten, die Restzahlung ist bis spätestens 2 Tage vor der Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 4 Wochen vor Anreise ist der Gesamtbetrag binnen 5 Werktagen zu überweisen. Wir akzeptieren für die An-bzw. Gesamtzahlungen vor Anreise ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder PayPal.
Erst nach Eingang der An-bzw. Gesamtzahlung wird eine für beide Teile bindende Buchung vorgenommen.
Rücktritt vom Mietvertrag
Bei einem Vertragsrücktritt bis zum 90sten Tag vor dem Anreisetag werden 25% des Mietpreises berechnet. Ab 89 Tagen vor Reiseantritt sind 80% zu zahlen, ab 40 Tagen vor Reiseantritt 100%. Massgeblich für die Frist ist der Eingang Ihrer schriftlichen Erklärung bei dem Vermittler. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben.
Im Falle einer Absage einer verbindlichen Buchung von unserer Seite in Folge von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Mietkosten, eine Haftung für Anreise-und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Der Vermittler empfiehlt dem Mieter, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
Beendigung des Mietverhältnisses Der Mietvertrag wird grundsätzlich auf eine bestimmte Zeit vereinbart. Reist der Mieter vorzeitig ab, sind die vollen Kosten der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen vom Mieter zu bezahlen. Der Vermieter erstattet dem Gast somit nicht die Kosten der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen.
Haftung
Für Schäden, die dem Mieter im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis entstehen, übernimmt der Vermittler, Ferienwohnungen ALPINA, keinerlei Haftung. Der Mieter hat das Mietobjekt und das Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden sofort zu melden und zu ersetzen.
Schäden, die auf dem Grundstück des Mietobjektes entstehen, sind über die übliche Haus- u. Grundstückshaftpflichtversicherung versichert und begrenzt.
Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und gegen eine besondere Vergütung mitgebracht werden.
Der Mieter haftet für Schäden, den mitgebrachte Tiere anrichten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.